Inländervorrang
Fokus auf inländische Fachkräfte bei der Stellenbesetzung
Inländervorrang in der Schweiz: Wer Stellen besetzen will, muss zuerst an inländische Arbeitskräfte denken. Erfahre, was das konkret bedeutet – und wie du gesetzeskonform und effizient handelst.
Refline | HR Know-how | Vanessa Hunkeler-Bolliger

Vorrang für inländische Arbeitskräfte – mehr als nur ein politisches Signal

Seit der Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» im Februar 2014 ist der sogenannte Inländervorrang fester Bestandteil der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Ziel ist es, das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser zu nutzen, bevor offene Stellen mit ausländischen Erwerbstätigen besetzt werden. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitgeber – und welche Rolle spielt der Inländervorrang light?

Was bedeutet der Inländervorrang?

Der Inländervorrang besagt, dass Schweizer Staatsangehörige sowie in der Schweiz niedergelassene oder berechtigte ausländische Personen bei der Stellenvergabe prioritär berücksichtigt werden sollen. Grundlage dafür ist die Annahme der Initiative "Gegen Masseneinwanderung" im Februar 2014. Die gesetzliche Umsetzung erfolgte pragmatisch in Form des sogenannten Inländervorrang light: Seit Juli 2018 gilt eine Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote von mindestens 5 % (ursprünglich 8 %). Offene Stellen in diesen Berufsgruppen müssen vor einer öffentlichen Ausschreibung dem RAV gemeldet und während einer Sperrfrist von fünf Arbeitstagen zurückgehalten werden. Registrierte Stellensuchende erhalten in dieser Zeit einen Bewerbungs- und Informationsvorsprung.

Wer ist betroffen – und wer ist ausgenommen?

Die Pflicht betrifft alle Arbeitgeber, die Stellen in meldepflichtigen Berufsarten ausschreiben. Ausnahmen gelten unter anderem für: 

  • Interne Besetzungen und Lehrabgänger:innen im selben Betrieb 
  • Kurzeinsätze von bis zu 14 Tagen 
  • Anstellungen von nahen Verwandten 
  • Mitarbeitende mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit 
  • RAV-registrierte Personen (diese dürfen jederzeit eingestellt werden) 

 Die Liste der betroffenen Berufsarten wird jährlich im November auf arbeit.swiss aktualisiert und gilt für das folgende Jahr.

Warum der Inländervorrang mehr ist als eine Pflicht

Der Inländervorrang ist nicht nur ein regulatorischer Rahmen – er ist ein aktives Instrument zur Arbeitsmarktsteuerung. Er fördert Transparenz, stärkt die Stellung der inländischen Bewerbenden und ermöglicht es Unternehmen, offene Stellen gezielt mit lokalen Talenten zu besetzen. Wer diese Pflicht ernst nimmt, positioniert sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber mit Blick für Nachhaltigkeit.

Wie Refline den Inländervorrang strategisch unterstützt

Der Inländervorrang ist mehr als ein administrativer Schritt – er ist Teil einer verantwortungsvollen Personalstrategie. Damit du ihn effizient und gesetzeskonform umsetzen kannst, brauchst du ein System, das dir den Rücken freihält. Refline hilft dir, den Inländervorrang nahtlos in deine Prozesse zu integrieren: Die Software erkennt meldepflichtige Stellen automatisch, koordiniert die Kommunikation mit dem RAV und dokumentiert alle Schritte revisionssicher – ohne zusätzlichen Aufwand für dich. So bleibst du rechtskonform und gleichzeitig handlungsfähig. Auch bei der Koordination von Sperrfristen und der Rückmeldung von Kandidaten und Kandidatinnen sorgt Refline für Transparenz und Effizienz. Du behältst die Kontrolle – und kannst dich auf das konzentrieren, was zählt: passgenaues Recruiting im Einklang mit dem inländischen Arbeitsmarkt.

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