Neues Schweizer Datenschutzgesetz und Recruiting
Diese drei Pflichten musst Du unbedingt kennen
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) wurde 2020 vom Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich ab September 2023 in Kraft. Es bringt zahlreiche Neuerungen und Verschärfungen mit sich. Das hat auch massive Auswirkungen aufs Recruiting.
HR Know-how | Datenschutz | Refline AG

Informationspflicht

Wenn Du im Rahmen einer Rekrutierung Bewerbungsunterlagen einfordern, so besteht Deinerseits eine Informationspflicht. Diese Informationspflicht wurden im neuen Datenschutzgesetz ausgebaut. So musst Du betroffenen Personen gewisse Pflichtinformationen über die durchgeführte Datenbeschaffung zugänglich machen. In unserer Bewerbermanagement Lösung Refline wird dies mit einer Datenschutzerklärung auf dem Bewerbungsformular gelöst. Alternativ kann die Datenschutzerklärung auch auf der Website platziert werden. Falls die Informationspflicht unterlassen wird, drohen hohe Bussen.

Löschpflicht

Bewerbungsunterlagen dürfen nicht unendlich lange aufbewahrt werden. Im Gegenteil. Sie dürfen nur zum ursprünglichen Zweck (der Stellenbesetzung) aufbewahrt werden. Wird die Stelle mit einer anderen Person oder gar nicht besetzt, so entfällt dieser Zweck. Somit sind sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich und müssen folglich zwingend anonymisiert oder gelöscht werden. Gut zu wissen: Falls Du Bewerbungsunterlagen per E-Mail erhältst und allenfalls danach intern weiterleitest oder irgendwo ablegst, so erzeugt dies eine riesige Datenspur. Es ist in der Regel unmöglich, alle Bewerberdaten überall zum richtigen Zeitpunkt zu löschen.

Doch genau das verlangt das Datenschutzgesetz!

Mit einer E-Recruiting Lösung wie Refline bist Du auf der sicheren Seite: Mit einem Klick archivierst Du datenschutzkonform Bewerbungen und Stellen. Alle Löschfristen sind dabei automatisiert. Du hast im Handumdrehen datenschutzkonforme Rekrutierungsprozesse.

Auskunftsrecht

Jede Person hat das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert werden und diese - falls nötig - löschen oder korrigieren zu lassen. Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf eine vollständige und korrekte Auskunft darüber, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Dieses Auskunftsrecht zielt darauf ab, die Kontrolle über die eigenen Personendaten zu behalten. Das Gesetz gibt vor, welche Informationen mitgeteilt werden müssen.

Denke daran: Das Gesetz kennt keine Übergangsfristen.

Du weisst nun zwar, welche Veränderung auf Dich zukommen, aber bist Du unsicher, was Du jetzt konkret tun sollst?

Dafür haben wir die Lösung: Mit unserem Handbuch erhältst Du alle relevanten Informationen zu den drei wichtigsten Pflichten im Recruiting in Bezug auf das neue Schweizer Datenschutzgesetz in kompakter Form sowie hilfreiche Tipps, wie Du die neu gewonnen Erkenntnisse auch in Deinem Rekrutierungsprozess integrierst. Dein Vorteil: Du sparst Dir die Zeit, aufwendige Gesetzestexte zu lesen. Dabei hilft Dir die Checkliste, die Du im Handbuch findest.   

Datenschutz-Pflichten einfach gelöst – mit Refline

Oder noch einfacher: Direkt mit Refline umsetzen!

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Mit der E-Recruiting-Lösung von Refline integrierst du alle datenschutzrelevanten Funktionen direkt in deinen Bewerbungsprozess. Von der automatisierten Einwilligung bis zur fristgerechten Löschung – Refline sorgt dafür, dass du jederzeit auf der sicheren Seite bist. So setzt du die gesetzlichen Anforderungen nicht nur korrekt, sondern auch effizient und stressfrei um.