Berufliche Wiedereingliederung
So gelingt die Rückkehr für alle Seiten
Die berufliche Wiedereingliederung ist essenziell, um Mitarbeitende nach langer Krankheit oder einem Unfall rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In der Schweiz gibt es klare Vorgaben und Regeln sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, damit dieser Prozess gelingt.
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Berufliche Wiedereingliederung

Für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung spielen drei Parteien eine entscheidende Rolle: der Arbeitgeber, die arbeitnehmende Person und ihr privates und berufliches Umfeld sowie die Invalidenversicherung (IV) mit Unterstützung der kantonalen IV-Stelle. Bevor es zu einer Wiedereingliederung kommt, ist die Abklärung wichtig, ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bereit und befähigt ist, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Das können Arbeitgeber für die Eingliederung tun

Es liegt vor allem in den Händen des Arbeitgebers, wie rasch und gut die Reintegration nach einer langen Erkrankung gelingt. Denn das Ziel der Wiedereingliederung ist, dass die betroffene Person weiterhin erwerbstätig sein kann, am besten im bisherigen Job oder zumindest in derselben Branche. Dazu gehören unter anderem die Anpassung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit sowie die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten wie begleitende Massnahmen und, wenn nötig, Umschulungen. Die Ressourcen dazu stehen dem Arbeitgeber durch die Zusammenarbeit mit der IV und der kantonalen IV-Stelle zur Verfügung.

Was ist im Prozess besonders zu berücksichtigen?

  • Kommunikation
    Eine offene und kontinuierliche Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmenden und den beteiligten Fachkräften und Institutionen ist essenziell. Nur so lassen sich mögliche Probleme frühzeitig erkennen und lösen.
  • Flexibilität
    Der Wiedereingliederungsprozess sollte flexibel gestaltet werden, um auf die individuellen Bedürfnisse und die Entwicklung des Mitarbeitenden optimal eingehen zu können.
  • Unterstützung
    Sowohl physische als auch psychische Unterstützung sind wichtig. Betriebsinterne Programme oder externe Fachkräfte können dabei helfen. Die IV beteiligt sich an den Kosten für Hilfsmittel und Anpassungen am Arbeitsplatz. Dafür braucht es eine IV-Anmeldung.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    Arbeitgeber sollten sich über die gesetzlichen Vorgaben und Unterstützungsmöglichkeiten informieren, um rechtlich abgesichert zu sein und die bestmögliche Unterstützung bieten zu können.
  • Inklusives Arbeitsumfeld schaffen
    Werte wie Offenheit, Diversität und ein respektvolles Miteinander sollten in der Unternehmenskultur fest verankert sein, um für eine inklusive Arbeitsumgebung zu sorgen.

Wichtig bei der beruflichen Wiedereingliederung: die Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) spielt in der Schweiz eine entscheidende Rolle bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden. Sie bietet finanzielle Unterstützung und verschiedene Massnahmen, um die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu fördern:

  • Berufsberatung und Umschulung: Die IV bietet Beratungsdienste und Umschulungsmassnahmen an, um den Betroffenen den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit zu erleichtern, wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund der Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Arbeitsplatzanpassungen: Die IV kann finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Arbeitsplatzes gewähren, um diesen an die Bedürfnisse des Mitarbeitenden anzupassen. Dies kann technische Hilfsmittel, ergonomische Anpassungen oder bauliche Veränderungen umfassen.
  • Eingliederungsmassnahmen: Dazu gehören die berufliche Rehabilitation, Trainingsprogramme und Arbeitseinsätze, die darauf abzielen, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern und ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Der Kontakt zur IV kommt oft schon vor einer offiziellen Anmeldung zustande: Bei der Früherfassung dürfen nicht nur die betroffene Person selbst, sondern auch Angehörige, Arbeitgebende, Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen oder die Sozialhilfe eine Meldung machen – meldet eine dritte Partei, muss die betroffene Person vorher informiert werden. Ein typischer Auslöser ist, wenn jemand 30 Tage am Stück krank ist oder regelmässig kurz ausfällt. Die Früherfassung ist noch keine IV-Anmeldung, sondern eine Vorstufe: Nach der Meldung folgt ein Standortgespräch, dessen Ergebnis spätestens nach 30 Tagen schriftlich vorliegt. Mögliche Frühinterventionsmassnahmen reichen von der Anpassung des Arbeitsplatzes über Berufsberatung bis zu Beschäftigungsmassnahmen – noch bevor ein förmliches IV-Verfahren beginnt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: was vor dem Ausfall passiert

Alles bisher Beschriebene greift, wenn jemand bereits ausgefallen ist. Betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz BGM, setzt früher an. Gemeint ist der Rahmen, den ein Unternehmen dauerhaft aufbaut, damit Belastungen sichtbar werden, bevor sie zu einer langen Abwesenheit führen, und damit der Weg zurück nicht bei jedem Fall neu erfunden werden muss.

In der Praxis braucht das weniger, als viele annehmen. Ein BGM ist keine eigene Abteilung. Es ist eine zuständige Stelle, ein festgelegter Ablauf für längere Abwesenheiten und Führungskräfte, die wissen, wann sie sich melden dürfen und wann besser nicht.

Woran du ein tragfähiges BGM erkennst:

  • Eine benannte Ansprechperson für Gesundheitsfragen, damit Betroffene wissen, an wen sie sich wenden.
  • Ein definierter Absenzenprozess, der ab dem ersten Tag gilt und nicht erst, wenn die IV im Spiel ist.
  • Kontakt während der Abwesenheit, in einem vorher vereinbarten Rhythmus und ohne Druck zur Rückkehr.
  • Geschulte Führungskräfte, denn das erste Gespräch nach der Rückkehr führt meist die direkte Vorgesetzte, nicht das HR.
  • Zahlen, die du auch anschaust. Absenzen nach Dauer und Abteilung ausgewertet zeigen Muster, die im Einzelfall unsichtbar bleiben.

Wer das strukturiert angeht, kann sich daran messen lassen. Gesundheitsförderung Schweiz vergibt seit 2009 das Label «Friendly Work Space» an Unternehmen mit systematischem BGM. Es beruht auf 14 Qualitätskriterien in fünf Themenfeldern, darunter der Umgang mit erkrankten Mitarbeitenden, und gilt jeweils drei Jahre. Auch ohne Label taugen die Kriterien als Checkliste für den eigenen Stand.

Hilfreich für den Neustart: der Wiedereingliederungsplan

Eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung nach langer Abwesenheit erfordert eine sorgfältige Planung und Begleitung, vom Moment des Unfalls oder der Erkrankung bis hin zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsalltag. Ein stufenweiser Wiedereinstieg ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Dies bedeutet, dass die betroffene Person zunächst mit reduzierten Arbeitszeiten und angepassten Aufgaben beginnt, die Belastbarkeit schrittweise steigert und sich so langsam wieder an die volle Arbeitsbelastung herantastet. Ausserdem sollte der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin regelmässig hinzugezogen werden. Die ärztliche Einschätzung bestimmt auch, ob und wann die betroffene Person ihre Aufgaben wieder aufnehmen kann.

Ein Blick fehlt in dieser Rechnung meistens. Wer nach langer Krankheit zurückkommt, kennt das Unternehmen, die Abläufe und die Leute bereits. Die Alternative heisst: Stelle ausschreiben, Bewerbungen sichten, Gespräche führen, einarbeiten, und dabei hoffen, dass die neue Person die Probezeit übersteht. Gerade in den Berufsgruppen, in denen der Markt tatsächlich eng ist, ist die günstigste Besetzung meistens die, die du schon hast.

Das macht die Wiedereingliederung zu einer Personalentscheidung und nicht nur zu einer Fürsorgepflicht. Und sie wird beobachtet. Wie ein Unternehmen mit jemandem umgeht, der ausfällt, sehen alle im Team, und es spricht sich herum. Bewerbende hören solche Geschichten, lange bevor sie sich bei dir melden.

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Eine berufliche Wiedereingliederung zu planen und zu begleiten kostet dich und dein Team viel Zeit. Und für ein solch hochemotionales Thema nimmst du dir die Zeit gern. Das gelingt am besten, wenn du dir administrative Aufwände abnehmen lässt, zum Beispiel mit unserer E-Recruiting-Lösung Refline. Starte gleich die Live-Demo und lerne unsere Software kennen. Oder kontaktiere uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf dich.